AGB niederländischer Sprache 2019

 

Aximo (Ecozz.store) ist eine niederländische Website und unterliegt daher niederländischem Recht.
Die niederländischen AGB können Sie hier herunterladen. Wir haben die AGB für Sie ins Deutsche übersetzt.
Im Falle des Widerspruchs zwischen den Übersetzungen des Textes der Allgemeinen Geschäftsbedingungen prävaliert stets der Text in niederländischer Sprache.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Aximo ist in den Niederlanden bei der Handelskammer in Utrecht unter der Nummer 73031453 (MwSt-Nummer NL001904856B52) registriert und hat Sitz und Geschäftsadresse in (3438JC) Nieuwegein an der Govert Flinckhage 3 in den Niederlanden.

Artikel 1. Anwendbarkeit Bedingungen
1.1 Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot und jede Vereinbarung zwischen Aximo und einem Käufer, für die Aximo diese Bedingungen für anwendbar erklärt hat, sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Bedingungen abgewichen sind.
1.2 Die vorliegenden Bedingungen gelten auch für alle Vereinbarungen mit Aximo, an deren Durchführung Dritte beteiligt werden müssen.
1.3 Kauf- und sonstige Bedingungen, die der Käufer für anwendbar erklärt, sind nur verbindlich, wenn sie von Aximo ausdrücklich und schriftlich akzeptiert werden.
1.4 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nach Ansicht des zuständigen Gerichts unanwendbar sein oder der öffentlichen Ordnung oder dem öffentlichen Gesetz widersprechen, kann nur die betreffende Bestimmung als null und nichtig angesehen werden, die übrigen Bedingungen bleiben uneingeschränkt in Kraft.

Artikel 2. Angebote
2.1 Angebote von Aximo sind unverbindlich und verfallen spätestens 30 Tage nach dem Datum des Angebots.
2.2 Abweichend von den Bestimmungen des § 6:225 Abs. 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist Aximo bei der Annahme durch den potenziellen Käufer nicht an Abweichungen vom Angebot von Aximo gebunden.
2.3 Die in den Aximo-Angeboten genannten Lieferzeiten und sonstigen von Aximo genannten Bedingungen sind pauschal und nur informativ. Überschreitung berechtigt den potenziellen Käufer nicht zu Schadensersatz und ist kein Beendigungsgrund.
2.4 Aximo kann nicht an sein Angebot gehalten werden, wenn der Käufer hätte verstehen müssen, dass das Angebot oder ein Teil davon einen offensichtlichen Fehler oder Irrtum enthielt.
2.5 Bei einem zusammengesetzten Preisangebot besteht keine Verpflichtung, einen Teil der im Angebot enthaltenen Waren zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises zu liefern, noch gilt ein Angebot automatisch auch für Nachbestellungen.
2.6 Aximo ist an sein Angebot nur gebunden, wenn der Käufer innerhalb von 30 Tagen seine Annahme schriftlich bestätigt.

Artikel 3. Preise
3.1 Die von Aximo angegebenen Preise verstehen sich in Euro ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
3.2 Die von Aximo angegebenen Preise basieren auf dem Zeitpunkt des Angebots oder der Auftragsbestätigung. Aximo behält sich das Recht vor, nachträglich durchgeführte oder erhöhte Steuern, Einfuhrzölle oder andere staatliche Abgaben sowie die Folgen von Wechselkursänderungen und Änderungen der Rohstoffpreise an ihre Käufer weiterzugeben, ohne dass der Käufer deswegen berechtigt wird, die Bestellung zu stornieren.
3.3 Bei einer Preiserhöhung von mehr als 10% hat der Käufer das Recht, den Vertrag zu beenden.

Artikel 4. Vereinbarung
4.1 Eine Vereinbarung mit Aximo kommt erst zustande, nachdem Aximo eine Bestellung innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt schriftlich angenommen oder bestätigt hat. Es wird davon ausgegangen, dass die Auftragsbestätigung die Vereinbarung genau und vollständig darstellt.
4.2 Weitere oder geänderte Vereinbarungen und / oder Verpflichtungen, die nach Abschluss des Vertrages eingegangen werden, sind für Aximo nur verbindlich, wenn diese Vereinbarungen / Verpflichtungen schriftlich bestätigt wurden.
4.3 Für Dienstleistungen / Lieferungen, für die aufgrund der Art und / oder Größe keine Auftragsbestätigung versandt wird, gilt die Rechnung auch als Bestätigung, die die Vereinbarung als genau und vollständig darstellt.
4.4 Mit Aximo kommt keine Vereinbarung zustande, wenn nicht sichergestellt ist, dass der Kunde ausreichend zahlungsfähig ist. Aximo bleibt berechtigt, Informationen über den Kunden bei relevanten Instituten einzuholen.

Artikel 5. Lieferung
5.1 Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, beträgt die Mindestbestellmenge € 100,00 ohne MwSt.
5.2 Lieferung frei Haus an eine Adresse in Deutschland und Österreich ab einer Bestellgröße von
€ 200,00 exkl. Mwst .; Schweiz ab € 250,00 bis zur Grenze. Bestellungen mit mehreren Lieferadressen und / oder einem Bestellvolumen unter € 200,00 werden um Verwaltungs- und Frachtkosten erhöht. Diese betragen für Deutschland € 9,25 und für Österreich € 14,00 und für die Schweiz €18,84  + € 1,63 pro Kilo. Die Kosten für Import, Zoll und andere Kosten sind nicht enthalten, falls zutreffend für den Versand in das gewünschte Land.
5.3 Aximo behält sich das Recht vor, bei Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Käufers oder aus sonstigen geschäftlichen Gründen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für erste oder weitere Lieferungen zu verlangen und falls die angeforderte Vorauszahlung versagt und / oder die angeforderte Sicherheit nicht erfüllt ist, kann Aximo Lieferungen aussetzen oder ablehnen.
5.4 Der Käufer ist verpflichtet, die gekaufte Ware zu dem Zeitpunkt abzunehmen, an dem sie ihm geliefert werden oder zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden.
5.5 Wenn der Käufer die Abnahme ablehnt oder mit der Bereitstellung von Informationen oder Anweisungen, die für die Lieferung erforderlich sind, nachlässig handelt, lagert die Ware auf Gefahr des Käufers. In diesem Fall schuldet der Käufer alle zusätzlichen Kosten, einschließlich der Lagerkosten.
5.6 Die gelieferte Ware erfolgt ab dem Zeitpunkt der Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

Artikel 6. Lieferfrist
6.1 Alle von Aximo in Angeboten, Offerten, Bestätigungen und / oder Verträgen angegebenen Lieferzeiten sind immer annähernd und stellen niemals eine Ausschlussfrist dar.
6.2 In keinem Fall haftet Aximo für Schäden, Kosten oder Verluste, die seinen Käufern oder Dritten infolge der Nichtlieferung oder verspäteten Lieferung von Produkten entstehen.
6.3 Bei verspäteter Lieferung muss der Käufer Aximo deswegen schriftlich in Verzug setzen und Aximo eine angemessene Frist zur Erfüllung seiner Verpflichtungen einräumen.

Artikel 7. Teillieferungen
7.1 Aximo ist berechtigt, die verkaufte Ware in Teilen zu liefern. Dies gilt nicht, wenn eine Teillieferung keinen eigenständigen Wert hat. Wenn die Ware in Teilen geliefert wird, ist Aximo berechtigt, jeden Teil separat in Rechnung zu stellen.

Artikel 8. Technische Anforderungen usw.
8.1 Wenn die zu liefernden Waren in den Niederlanden außerhalb der Niederlande verwendet werden sollen, ist Aximo nicht dafür verantwortlich, dass die zu liefernden Waren den technischen Anforderungen, Normen und / oder Vorschriften entsprechen, die durch Gesetze oder Vorschriften des Landes, in dem die Waren verwendet werden sollen, auferlegt werden. Dies gilt nicht, wenn bei Abschluss des Vertrages die Nutzung im Ausland gemeldet wird und hierzu alle erforderlichen Daten und Angaben gemacht wurden.

Artikel 9. Auflösung des Vertrags
9.1 Ein Vertrag zwischen Aximo und einem Käufer kann in folgenden Fällen sofort gekündigt werden:
wenn Aximo nach Abschluss des Vertrages Kenntnis erlangt, aus der für Aximo Grund zu der Befürchtung hervorgeht, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt;
wenn Aximo den Käufer bei Vertragsabschluss um Sicherheitsleistung für die Erfüllung gebeten hat und diese Sicherheit trotz Aufforderung nicht gestellt wird oder nicht ausreicht.
In den vorgenannten Fällen ist Aximo berechtigt, die weitere Ausführung des Vertrags auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, unbeschadet des Rechts von Aximo, Schadensersatz zu verlangen.
9.2 Wenn sich Umstände ergeben, in Bezug auf Personen und / oder Materialien, deren Aximo zur Ausführung des Vertrages sich bedient oder sich üblicherweise bedient, die Durchführung des Vertrages in dem Sinne beeinträchtigen, dass die Ausführung des Vertrages dermassen unmöglich wird oder unzulässig und / oder unverhältnismäßig teuer wird, dass die Einhaltung des Vertrages sachlich nicht mehr angemessen ist, ist Aximo berechtigt, den Vertrag aufzulösen.

Artikel 10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten geschuldeten Betrags Eigentum von Aximo.
10.2 Von Aximo gelieferte Ware, die unter Eigentumsvorbehalt nach Absatz 1 steht, darf nur im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs weiterverkauft und niemals als Zahlungsmittel verwendet werden.
10.3 Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
10.4 Der Käufer erteilt Aximo oder einem von ihm zu benennenden Dritten in allen Fällen, in denen Aximo seine Eigentumsrechte ausüben möchte, schon jetzt die uneingeschränkte und unwiderrufliche Einwilligung, um alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von Aximo befindet, und die dort befindlichen Waren  mitzunehmen.
10.5 Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware beschlagnahmen oder Rechte daran begründen oder geltend machen wollen, ist der Käufer verpflichtet, Aximo so bald wie möglich darüber zu informieren.

Artikel 11. Mängel / Reklamationsbedingungen
11.1 Der Käufer muss die Kaufgegenstände bei Lieferung oder so bald wie möglich danach untersuchen. Dabei muss der Käufer prüfen, ob die gelieferte Ware der Vereinbarung entspricht, nämlich:
ob die richtige Ware geliefert wurde;
ob die gelieferte Ware der vereinbarten Menge entspricht,
ob die gelieferte Ware den vereinbarten Qualitätsanforderungen entspricht oder, falls diese fehlen, den Anforderungen, die für den normalen Gebrauch und / oder Handelszwecke gestellt werden können.
11.2 Sollten sichtbare Mängel oder Mängel festgestellt werden, so muss der Käufer Aximo innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich benachrichtigen.
11.3 Versteckte Mängel hat der Käufer Aximo innerhalb von 3 Tagen nach Entdeckung, spätestens jedoch 3 Monate nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.
11.4 Auch wenn sich der Kontrahent rechtzeitig beschwert, bleiben seine Zahlungs- und Kaufpflichten bestehen.
11.5 Artikel können nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung an Aximo zurückgegeben werden.
11.6 Gelieferte und akzeptierte Produkte werden von Aximo nicht zurückgenommen. Wenn und nur schriftlich von dieser Bestimmung abgewichen wird, müssen die Produkte frachtfrei an die von Aximo angegebene Adresse geliefert werden.

Artikel 12. Haftung
12.1 Aximo haftet nicht für die Folgen von Mängeln oder Fehlfunktionen der von ihm gelieferten Produkte, für Fehler in Abbildungen, Zeichnungen, Spezifikationen, Gebrauchsanweisungen, Betriebsanleitungen usw. sowie für Schäden, einschließlich zufälliger oder Folgeschäden, aus welcher Ursache und / oder in welcher Form auch seitens des Käufers oder Dritter verursacht, durch die von Aximo gelieferten Produkte, sofern der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Aximo beruht.
12.2 Die Haftung von Aximo ist in diesem Fall auf die Höhe der vom Versicherer von Aximo zu leistenden Entschädigung begrenzt.

Artikel 13. Garantie
13.1 Aximo garantiert, dass die von ihm gelieferte Ware für einen Zeitraum von 3 Monaten nach Lieferung frei von Konstruktions-, Material- und Herstellungsfehlern ist.
13.2 Wenn die Ware einen Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehler aufweist, ist der Käufer berechtigt, die Ware zu reparieren. Aximo kann die Ware ersetzen, wenn die Wiederherstellung auf Einwände stößt. Der Käufer ist nur dann zum Ersatz berechtigt, wenn eine Reparatur der Ware nicht möglich ist.
13.3 Die Garantie gilt nicht, wenn der Schaden auf eine unsachgemäße Behandlung oder eine falsche Befolgung der Anweisungen zurückzuführen ist.
13.4 Betrifft die Garantie ein von einem Dritten hergestelltes Produkt, beschränkt sich die Garantie auf die Garantie, die der betreffende Hersteller für dieses Produkt gegeben hat.

Artikel 14. Zahlung
14.1 Aximo kann die Zahlung per Nachnahme oder Vorauszahlung verlangen.
14.2 In den Fällen, in denen eine Sonderanfertigung und / oder ein besonderer Einkauf erfolgt, gelten die folgenden Zahlungsbedingungen: 50% bei Bestellung, 50% bei Lieferung.
14.3 Aximo ist berechtigt, jede Lieferung bis zum Eingang der Zahlung zu verschieben, und zwar nicht nur des mit der Lieferung verbundenen Kaufpreises, sondern auch der allen dem Käufer geschuldeten Beträgen.
14.4 Der Käufer zahlt in allen Fällen ohne Abzug oder Aufrechnung, ohne Suspendierung wegen angeblicher oder tatsächlicher Vertragsverletzung oder aufgrund eines angeblichen Reklamationsrechts und ohne, dass der Käufer seine Zahlungsverpflichtung durch Selbstpfändung oder auf andere Weise sperren darf.
14.5 Zahlt der Käufer nicht innerhalb der vereinbarten Fristen, befindet er sich rechtskräftig in Verzug, und Aximo ist berechtigt, ohne eine Inverzugsetzung, dem Käufer 1% Zinsen pro Kalendermonat (oder einem Teil davon) ab Rechnungsdatum zu berechnen. Dies gilt unbeschadet der weiteren Rechte von Aximo, einschließlich des Rechts, alle unter die Erhebung fallenden Kosten, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche Kosten, vom Käufer einzuziehen.
14.6 Im Falle einer Liquidation, Konkurs oder Zahlungseinstellung des Käufers sind die Forderungen von Aximo und die Verpflichtungen des Käufers gegenüber Aximo sofort fällig und zahlbar.

Artikel 15. Höhere Gewalt
15.1 Unter höherer Gewalt versteht man in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusätzlich zu dem, was unter Gesetz und Rechtsprechung verstanden wird, alle äußeren oder vorhersehbaren äußeren Gründe, auf die Aximo keinen Einfluss ausüben kann, aufgrund derer Aximo seinen Verpflichtungen jedoch nicht nachkommen kann, Streiks in der Gesellschaft von
15.2 Während höherer Gewalt werden die Lieferungen und sonstigen Verpflichtungen von Aximo ausgesetzt. Wenn die Frist, in der Aximo aufgrund höherer Gewalt ihre Verpflichtungen nicht erfüllen kann, länger als 2 Monate dauert, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass in diesem Fall eine Schadensersatzpflicht entsteht.
15.3 Wenn Aximo seine Verpflichtungen bei Eintritt der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt hat oder nur teilweise erfüllen kann, ist er berechtigt, den bereits gelieferten oder den zu liefernden Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und die Gegenpartei ist verpflichtet, diese Rechnung wie ein separater Vertrag zu behandeln. Dies gilt jedoch nicht, wenn der bereits gelieferte oder lieferbare Teil keinen eigenständigen Wert hat.

Artikel 16. Nichteinhaltung
16.1 Wenn ein Käufer einer Verpflichtung nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß nachkommt, sowie im Falle von Konkursanträgen, Konkurs, beantragter oder erfolgter Aussetzung von Zahlungen oder Stilllegung oder Liquidation des Unternehmens des Käufers, ist Aximo berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise ohne Vorankündigung und fristlos zu kündigen, und ohne gerichtliche Interventionen aufzulösen oder die Leistung ganz oder teilweise auszusetzen, ohne Schadenersatz zu leisten, unbeschadet aller anderen ihm zustehenden Rechte.
16.2 Im Falle einer der in Absatz 1 genannten Umstände, sind alle Forderungen von Aximo gegen den Käufer sofort fällig und zahlbar, und Aximo ist auch berechtigt, alle anderen Vereinbarungen mit dem Käufer auszusetzen oder zu beenden.

Artikel 17. Produkte, Werbung und Bildmaterial
17.1 Werbe- und Bildmaterial kann bei Aximo angefordert werden. Alle von Aximo versendeten und gelieferten Werbe- und Bildmaterialien können dann für den eigenen Shop des Händlers oder die zugehörige Website verwendet werden. Es ist nicht gestattet, Bilder von der Aximo-Website oder sozialen Medien zu extrahieren.
17.2 Zur Schützung unserer Marke und unserer Exklusivität, erteilen wir keine Erlaubnis, unsere Produkte anzubieten oder unser Bildmaterial für übergreifende Verkaufsseiten und -plattformen wie eBay und Amazon zu verwenden.

Artikel 18. Abweichende Bestimmungen
18.1 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von Aximo schriftlich bestätigt werden.

Artikel 19. Anwendbares Recht
19.1 Für jede Vereinbarung zwischen Aximo und dem Käufer gilt niederländisches Recht.

Artikel 20. Änderung und Fundstelle der Bedingungen
20.1 Diese Bedingungen wurden bei der Handelskammer in Utrecht eingereicht. Maßgeblich ist immer die zuletzt hinterlegte oder die zum Zeitpunkt der Realisierung der vorliegenden Transaktion geltende Version.